Stiftungszweck
Der Zweck der Privatstiftung ist die sorgfältige Verwaltung des Vermögens der Privatstiftung sowie die Sicherung des wirtschaftlichen Fortbestandes jener Unternehmen, an denen die Privatstiftung unmittelbar und mittelbar Beteiligungen hält (näheres siehe unter Beteiligungen) und die Förderung der gemeinnützigen Zwecke iS der §§ 34 ff BAO. Soweit die Privatstiftung an Unternehmen beteiligt ist, hat sich ihre Tätigkeit auf die Verwaltung ihrer Anteile sowie der daraus fließenden Erträgnisse zu beschränken. Eine gewerbsmäßige Betätigung ist nur als Nebentätigkeit gestattet. Die Verwaltung sowie die Verwendung der Mittel der Stiftung hat im Interesse des Stiftungszwecks nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.
Gemäß § 3 der Stiftungserklärung hat die AVZ Privatstiftung dem § 27a Sparkassengesetz entsprechend die Allgemeinheit für gemeinnützige Zwecke durch Förderung der Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten Wirtschaft und Technologie, sowie Förderung der Bildung und Ausbildung und von sozialen Aufgaben im Wege über einen hiefür zu schaffenden Fonds als Begünstigten der Privatstiftung zu unterstützen. Der Aufgabenbereich dieses Fonds darf ausschließlich die unmittelbare Förderung der obzitierten Zwecke zum Gegenstand haben. In diesem Sinne wurde der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (kurz „WWTF“ – näheres siehe unter WWTF) gegründet, dem jährlich mindestens 2/3 des jeweiligen Jahresüberschusses nach Steuern zu widmen sind, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass Ansprüche von Gläubigern der Privatstiftung nicht gefährdet werden und eine positive Entwicklung des Stiftungsvermögens gefördert wird.
Letztbegünstigter bei Auflösung der Stiftung ist die Stadt Wien, die das Vermögen für Zwecke der Allgemeinheit im obzitierten Sinn zu verwenden hat.
Diese Bestimmungen in der Stiftungserklärung entsprechen der gesetzlichen Vorgabe des § 27a (4) Sparkassengesetz, die wie folgt lautet:
Die Stiftungserklärung hat einen oder mehrere Begünstigte namentlich oder einen Kreis von Begünstigten anzuführen, deren Aufgabenbereich ausschließlich die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zum Gegenstand haben darf; für die Begriffsbestimmung der genannten Zwecke sind die §§ 34 bis 40 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe heranzuziehen, dass gemeinnützige Wohnbaugesellschaften nicht dem Kreis der Begünstigten angehören dürfen; der Vorstand hat Begünstigte, die nicht mehr die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke zum Gegenstand haben, auszuschließen; weiters kann die Stiftungserklärung Gebietskörperschaften als Begünstigte vorsehen, wobei Verfügungen der Gebietskörperschaften über Zuwendungen der Privatstiftung den vorgenannten Zwecken zu entsprechen haben.
Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefond
Der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) ist der größte privat-gemeinnützige Forschungsförderer in Österreich. Seine Aufgabe ist die Finanzierung von Spitzenprojekten in der wissenschaftlichen Forschung, gleichzeitig hat der WWTF zum Ziel, exzellente junge Forschende an den Standort Wien zu binden. Wir sind stolz darauf, den WWTF laufend unterstützen zu können und freuen uns gemeinsam über die Früchte der Grundlagenforschung und die positivgen Impulse für den Standort Wien.
Der WWTF wurde gemäß § 23 Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzes von der Privatstiftung (Gründungskapital 34 Mio Schilling), dem damaligen Bürgermeister der Stadt Wien Dr. Michael Häupl (Gründungskapital 5.000 Schilling) und dem damaligen Vize-Bürgermeister DDr. Bernhard Görg (Gründungskapital 5.000 Schilling) gegründet.
Die Privatstiftung ist gemäß Fondssatzung im Vorstand des Fonds mit zwei Mitgliedern vertreten (wahrgenommen von den ehemaligen Stiftungsvorstandsmitgliedern DI Gerhard Mayr MBA und Mag. Franz Zwickl) und im Kuratorium mit ebenfalls zwei Mitgliedern (derzeit Dr. Erich Hampel, ehemaliger Generaldirektor der Bank Austria als Vorsitzender des Kuratoriums, und Stiftungsvorstand Dr. Herbert Pichler).
Die AVZ Privatstiftung hat dem WWTF gemäß der Stiftungserklärung mindestens 2/3 ihres Jahresüberschusses nach Steuern zu widmen.
Folgende Beträge wurden bisher bezahlt:
Gründungskapital: 34 Mio Schilling (rd. 2,5 Mio €).
Zuwendungen insgesamt (inkl. 2023): rd. 197 Mio €
Nähere Information zum WWTF sind auf dessen Homepage zu finden.