Leistungsdaten
Standort
Seit Jahrzehnten für unseren Standort tätig. Als Rechtsnachfolgerin der Sparkasse der Gemeinde Wien dienen wir seit über 100 Jahren der Region.
Wir sind verantwortlich für insgesamt Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Region.
Beteiligungen
Wir sind ein langfristiger Investor mit klarem Blick für eine nachhaltige Rendite.
Aus unserer Erfahrung wissen wir genau, wann es Zeit für Dividenden und Ausschüttungen ist und wann unsere Beteiligungen einen starken Rückhalt brauchen.
Finanzielles
Seit der Gründung im Jahr 2001 insgesamt Zuwendungen von ca. € 197 Mio für die Wissenschaft in Wien.
Im gleichen Zeitraum konnten auch den Reserven und Rücklagen ein gleich hoher Betrag zugeführt werden.
Die AVZ Privatstiftung ist bestens gerüstet, die zahlreichen Kernbeteiligungen zu unterstützen, wenn immer dies notwendig ist, aber auch neue Verantwortung für Investitionen zu übernehmen.
WWTF
Wissenschaftshub für den Standort Wien, mit über 20 Jahren Erfahrung aus zahlreichen wissenschaftlichen Calls, Projekten und Professuren.
Wir sind stolz darauf, den WWTF laufend unterstützen zu können und freuen uns gemeinsam über die Früchte der Grundlagenforschung und die positiven Impulse für den Standort Wien.
Haftungen und Stadt Wien
Gemäß § 92 (9) Bankwesengesetz haftete die einbringende Z mit ihrem gesamten Vermögen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der Z-AG (nunmehr: UniCredit Bank Austria AG) im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit. Dies gilt gemäß § 27b (1) Sparkassengesetz auch für die Privatstiftung, d.h. die AVZ Privatstiftung haftet weiterhin vollumfänglich für alle Verbindlichkeiten der UniCredit Bank Austria AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit.
Ihre Rolle als Ausfallsbürge für die Bank Austria unterstreichen auch Vertragswerke mit der Bank, die die Rolle der Bank Austria im Konzern und vorallem die Eigenmittelausstattung abgestützt haben. (Bank der Regionen-Vertrag unter Einbeziehung der HVB, Restated Bank of the Regions Agreement unter Einbeziehung der UniCredit). Die Verträge sind großteils bereits außer Kraft, einige Bestimmungen gelten jedoch bis zum Ablauf der hier beschriebenen Haftungen. So steht der AVZ Privatstiftung das Nominierungsrecht für ein Mitglied des Aufsichtsrates der Bank Austria zu (wird vom Vorstandsmitglied Dr. Herbert Pichler wahrgenommen). Für diese Zeit verfügt die AVZ Privatstiftung auch über Aktien im Nominale von 10.000,-, die mit Sonderrechten ausgestattet sind. Diese Aktien müssen zur Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung vertreten sein bei Beschlüssen über bestimmte Satzungsänderungen, bei Beschlüssen gemäß § 2 Abs (1) UmwG, §§ 8 und 17 SpaltG, sowie § 221 Abs (2) und (3) AktG, sofern dadurch die Gesellschaft als nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft und als österreichisches Kreditinstitut untergeht, weiters bei Beschlüssen gemäß § 221 Abs (2) und (3) AktG mit Gesellschaften, die zum 22.7.2000 nicht der Kreditinstitutsgruppe der Bank Austria Aktiengesellschaft angehört haben. Die Bestimmungen für Beschlüsse gemäß § 221 Abs (2) und (3) AktG gelten gleichermaßen für Beschlüsse gemäß § 233 Abs (1) und 234 Abs (2) AktG. Details dazu in § 20 der Satzung der Bank Austria [Link].
Die Gemeinde Wien haftete für alle Verbindlichkeiten der von ihr gegründeten Z, in der Folge – nach Ausbringung des Bankgeschäftes in eine AG – für die AVZ. Gemäß § 2 Abs 2a Sparkassengesetz ist die Haftung nur mehr auf Verbindlichkeiten beschränkt, die bis zu dem auf die Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch folgenden Bilanzstichtag - in dem Fall der 31.12.2001 - entstanden sind, einschließlich von dem Grunde nach schon bestehenden Verpflichtungen aus Anwartschaften (das sind vor allem Mitarbeiteransprüche).
Die Entwicklung der Haftung der Gemeinde Wien stellt sich wie folgt dar: Das ursprüngliche Haftungsvolumen bei Umgründung der AVZ in eine Privatstiftung im Jahr 2001 von 120 Mrd. ist in der Zwischenzeit (per 31.12.2023) auf nurmehr 3,5 Mrd. abgeschmolzen.